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Geldgeschenk vom Staat

Bürgerentlastungsgesetz

Das Bürgerentlastungsgesetz trat am 1. Januar 2010 in Kraft. Seitdem sind die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich voll absetzbar.

Mehr Netto vom Brutto

Die Steuervorteile des Bürgerentlastungsgesetzes machen sich, je nach steuerlicher Veranlagung, bereits ab Januar 2010 auf Ihrer Gehalts-Abrechnung bemerkbar. Ihr Arbeitgeber berücksichtigt automatisch alle abzugsfähigen Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung in Ihrer Gehaltsabrechnung. Für Sie bedeutet das mehr Netto vom Brutto.

Nutzen Sie das Geldgeschenk vom Staat

Sollten Sie die Höchstbeträge noch nicht voll ausgeschöpft haben, könnten Sie den Differenz-Betrag zum Beispiel in Ihre Altersvorsorge investieren und zusätzliche Steuervorteile erhalten. 

Fragen Sie Ihren Berater. Er gibt Ihnen weitere Informationen und sagt Ihnen, wie Sie die Vorteile des Bürgerentlastungsgesetzes für sich nutzen können.