
Die Abgeltungsteuer kommt.
Wir müssen miteinander reden.
Was passiert mit Altverlusten aus privaten Veräußerungen von Wertpapieren?
Altverluste aus privaten Veräußerungsgeschäften, d.h. Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren, die noch nach heutiger Rechtslage innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist realisiert wurden, können Sie für eine Übergangszeit bis einschließlich 2013 mit Einkünften aus Veräußerung von Kapitalanlagen z.B. Gewinnen aus Aktienverkäufen oder Fondsbeteiligungen – verrechnen.
Eine Verrechnung mit Zinseinkünften oder Dividenden-Ausschüttungen ist dagegen nicht zulässig.
Voraussetzung für die Verrechnung ist jedoch, dass Sie derartige Altverluste im Jahr ihrer Entstehung in Ihrer Steuererklärung angegeben haben und sie vom Finanzamt berücksichtigt wurden.
Altverluste aus privaten Veräußerungsgeschäften, d.h. Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren, die noch nach heutiger Rechtslage innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist realisiert wurden, können Sie für eine Übergangszeit bis einschließlich 2013 mit Einkünften aus Veräußerung von Kapitalanlagen z.B. Gewinnen aus Aktienverkäufen oder Fondsbeteiligungen – verrechnen.
Eine Verrechnung mit Zinseinkünften oder Dividenden-Ausschüttungen ist dagegen nicht zulässig.
Voraussetzung für die Verrechnung ist jedoch, dass Sie derartige Altverluste im Jahr ihrer Entstehung in Ihrer Steuererklärung angegeben haben und sie vom Finanzamt berücksichtigt wurden.

