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Brandenburger Bank
Volksbank-Raiffeisenbank eG
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Die Abgeltungsteuer kommt.

Wir müssen miteinander reden.

Bei welchen Produkten gibt es z. B. Übergangsregelungen und Bestandsschutz? 
 
Anleihen mit Disagio
Bei Anleihen mit Disagio bleibt das Disagio innerhalb der Disagiostaffel nach der Einführung der Abgeltungsteuer in allen Fällen steuerfrei, wenn die Anleihe vor dem 1. Januar 2009 erworben wurde.

Niedrigverzinsliche Anleihen
Beim Erwerb vor dem 01. Januar 2009 unter pari bleibt der Unterschiedsbetrag (Verkaufserlös/Einlösungsbetrag ./. Kaufpreis) auch bei Fälligkeit nach dem 1. Januar 2009 steuerfrei.

Zertifikate
Kursgewinn bleiben nach Ablauf der einjährigen Frist steuerfrei, wenn das Zertifikat vor dem 14. März 2007 – dem Kabinettsbeschluss zur Abgeltungsteuer - oder früher erworben wurden.

Des weiteren bleiben Kursgewinne steuerfrei, wenn das Zertifikat nach dem 14. März 2007 angeschafft wurde und die Kursgewinne nach Ablauf der 12-monatigen Haltedauer vor dem 01. September 2009 zufließen.

Aktien
Bei Aktien, die vor dem 01. Januar 2009 gekauft werden, sind die Kursgewinne nach Ablauf der Spekulationsfrist (12 Monate) beim Verkauf steuerfrei. Die Dividenden unterliegen jedoch ab 2009 der Abgeltungsteuer.

Aktiensparpläne
Bei Aktien, die vor dem 01. Januar 2009 gekauft werden, sind die Kursgewinne nach Ablauf der Spekulationsfrist (12 Monate) beim Verkauf steuerfrei.

Bei Aktien, die ab dem 01.01.2009 gekauft werden, unterliegen neben den Dividenden auch die Kursgewinne (beim Verkauf) der Abgeltungsteuer.

Fonds
Bei einer Anlage vor dem 01. Januar 2009 können Anleger vom Bestandsschutz profitieren und nach zwölf Monaten Haltedauer - für unbegrenzte Zeit von steuerfreien Kursgewinnen profitieren.

Fondssparpläne
Ansparpläne und Ansparprodukte können mit Anteilen, die vor dem 01. Januar 2009 gekauft wurden, von der Übergangsregelung profitieren.

Anteile, die nach dem Stichtag gekauft werden, unterliegen auch hinsichtlich der Kursgewinne der Abgeltungsteuer.

Versicherungen
Die Erträge aus ab 2005 abgeschlossenen privaten Rentenversicherungen, fondsgebundenen Lebens- versicherungen und Kapital-Lebensversicherungen sind nach 12 Jahren und Auszahlung einer einmaligen Kapitalleistung nach dem 60. Lebensjahr nur zu 50 Prozent steuerpflichtig, allerdings zum persönlichen Steuersatz. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, unterliegt der gesamte Ertrag aus der Versicherung bei Fälligkeit ab 2009 der neuen Abgeltungsteuer.