
Die Abgeltungsteuer kommt.
Wir müssen miteinander reden.
Was bedeutet die Abgeltungsteuer für den Kapitalanleger?
Die Abgeltungsteuer ist eine "Quellensteuer" und wird direkt von der Bank an das Finanzamt abgeführt. Für Sie als Privatanleger bedeutet dies, dass Erträge aus Kapitalvermögen nicht mehr im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung angegeben und veranlagt werden.
Bei Anlagen mit Zinserträgen bietet die neue Steuer eher Vorteile. Wurden diese bisher mit Ihrem individuellen (meist höheren) Einkommensteuer-Satz veranschlagt, gelten künftig auch hier die einheitlichen 25 Prozent.
Wenn Ihr persönlicher Einkommenssteuersatz unter 25 Prozent liegt, können Sie statt der Abgeltungsteuer Ihren persönlichen Steuersatz geltend machen (Veranlagungsoption).
Vorteil: Die Einkünfte aus Kapitalanlagen werden mit dem persönlichen Steuersatz veranlagt – was günstiger ist.
Die Abgeltungsteuer ist eine "Quellensteuer" und wird direkt von der Bank an das Finanzamt abgeführt. Für Sie als Privatanleger bedeutet dies, dass Erträge aus Kapitalvermögen nicht mehr im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung angegeben und veranlagt werden.
Bei Anlagen mit Zinserträgen bietet die neue Steuer eher Vorteile. Wurden diese bisher mit Ihrem individuellen (meist höheren) Einkommensteuer-Satz veranschlagt, gelten künftig auch hier die einheitlichen 25 Prozent.
Wenn Ihr persönlicher Einkommenssteuersatz unter 25 Prozent liegt, können Sie statt der Abgeltungsteuer Ihren persönlichen Steuersatz geltend machen (Veranlagungsoption).
Vorteil: Die Einkünfte aus Kapitalanlagen werden mit dem persönlichen Steuersatz veranlagt – was günstiger ist.

