
Die Abgeltungsteuer kommt.
Wir müssen miteinander reden.
Was bedeutet die Abgeltungsteuer für Kapitalerträge?
Mit der Einführung der Abgeltungssteuer am 01. Januar 2009 ergeben sich grundsätzliche Änderungen im Bereich der Besteuerung von Kapitalerträgen für Privatanleger.
Ab diesem Zeitpunkt sind alle Einkünfte aus Kapitalvermögen mit einem Steuersatz von 25 Prozent zu versteuern. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent und gegebenenfalls die Kirchensteuer, sodass die effektive Belastung zwischen 26 und 28 Prozent liegt.
Mit der Einführung der Abgeltungssteuer am 01. Januar 2009 ergeben sich grundsätzliche Änderungen im Bereich der Besteuerung von Kapitalerträgen für Privatanleger.
Ab diesem Zeitpunkt sind alle Einkünfte aus Kapitalvermögen mit einem Steuersatz von 25 Prozent zu versteuern. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent und gegebenenfalls die Kirchensteuer, sodass die effektive Belastung zwischen 26 und 28 Prozent liegt.

