
Die Abgeltungsteuer kommt.
Wir müssen miteinander reden.
Bei welchen Kapitalanlagen ändert sich z. B. nichts bei der Einführung der Abgeltungsteuer?
Private Rentenversicherungen
Bei privaten Rentenversicherungen bleibt es bei der geltenden Rechtslage. In der Auszahlphase sind die Erträge (der Ertragsanteil) mit Ihrem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
Riester- oder Rürup-Renten
Die staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte wie Riester- oder Rürup-Renten unterliegen nicht der Abgeltungsteuer. Alle Erträge aus Produkten mit staatlicher Förderung müssen zum persönlichen Steuersatz versteuert werden (nachgelagerte Besteuerung).
Lebensversicherungen/Rentenversicherungen
Lebensversicherungen/Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, die vor dem 01. Januar 2005 abgeschlossen wurden, werden von der Abgeltungsteuer nicht erfasst, wenn die Bedingungen für die Steuerfreiheit der Zinsen eingehalten werden (laufende Beitragszahlung, mindestens 12 Jahre Laufzeit)
Private Rentenversicherungen
Bei privaten Rentenversicherungen bleibt es bei der geltenden Rechtslage. In der Auszahlphase sind die Erträge (der Ertragsanteil) mit Ihrem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
Riester- oder Rürup-Renten
Die staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte wie Riester- oder Rürup-Renten unterliegen nicht der Abgeltungsteuer. Alle Erträge aus Produkten mit staatlicher Förderung müssen zum persönlichen Steuersatz versteuert werden (nachgelagerte Besteuerung).
Lebensversicherungen/Rentenversicherungen
Lebensversicherungen/Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, die vor dem 01. Januar 2005 abgeschlossen wurden, werden von der Abgeltungsteuer nicht erfasst, wenn die Bedingungen für die Steuerfreiheit der Zinsen eingehalten werden (laufende Beitragszahlung, mindestens 12 Jahre Laufzeit)

