
Die Abgeltungsteuer kommt.
Wir müssen miteinander reden.
Bei welchen Kapitalerträgen gibt es keine Übergangsregelungen?
Keine Übergangsregelung gibt es bei regelmäßigen Kapitalerträgen, z.B. bei:
Keine Übergangsregelung gibt es bei regelmäßigen Kapitalerträgen, z.B. bei:
- Zinsen aus Spareinlagen
- Sparbriefen
- festverzinslichen Anleihen
- variablen Anleihen
- Dividenden
- Ausschüttungen von Investmentfonds

