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Brandenburger Bank
Volksbank-Raiffeisenbank eG
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Die Abgeltungsteuer kommt.

Wir müssen miteinander reden.

Bei welchen Kapitalerträgen gibt es keine Übergangsregelungen? 
 
Keine Übergangsregelung gibt es bei regelmäßigen Kapitalerträgen, z.B. bei:

  • Zinsen aus Spareinlagen
  • Sparbriefen
  • festverzinslichen Anleihen
  • variablen Anleihen
  • Dividenden
  • Ausschüttungen von Investmentfonds
Diese unterliegen unabhängig von der Anlageform ab 2009 der Abgeltungsteuer.