Ihr Kontomodell wird angepasst – wir benötigen Ihre Zustimmung

Bitte achten Sie auf Post von uns. Ihr Handeln ist gefragt und Ihre Zustimmung ist notwendig.

 

Um Ihnen auch weiterhin ein qualitativ hochwertiges Leistungsangebot bieten zu können, passen wir zum 01. Dezember 2023 unsere Kontomodelle und Preise an.

Per Post haben wir Sie um Ihre Zustimmung gebeten. Diese ist notwendig, denn aufgrund des Urteils vom Bundesgerichtshof vom 27. April 2021 müssen Kundinnen und Kunden allen Änderungen zu Vertragsbedingungen und Preisen ausdrücklich zustimmen.

Da rund um das Schreiben vermehrt Fragen an uns gerichtet wurden, haben wir Ihnen die häufigsten hier einmal zusammengestellt.

Häufige Fragen zur Zustimmung

Wie lange habe ich Zeit, die Zustimmung zu erteilen?

Sie können uns Ihre Zustimmung ab sofort erteilen und haben dafür Zeit bis zum 01. Dezember 2023. Ganz einfach und ressourcenschonend geht das über den QR-Code oder dem Link in Ihrem Schreiben.

Wenn Sie kein technisches Gerät zur Hand haben, können Sie uns auch gerne den Zustimmungs-Vordruck zurücksenden oder vorbeibringen.

Gerne helfen wir Ihnen auch telefonisch oder in der Filiale weiter.

Wenn ich jetzt zustimme, ab wann gelten dann für mein Girokonto neue Preise?

Bitte stimmen Sie den neuen Preisen zeitnah zu. Die neuen Preise gelten dann ab 1. Dezember 2023.

Was passiert, wenn ich auf die Aufforderung zur Zustimmung nicht reagiere?

Aufgrund des Urteils vom Bundesgerichtshof vom 27. April 2021 müssen Kundinnen und Kunden allen Änderungen zu Vertragsbedingungen und Preisen ausdrücklich zustimmen. Die Fortführung unserer Geschäftsbeziehung auf Basis bisheriger und uneinheitlicher Preise ist nicht dauerhaft möglich.

Eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Um unser Vertragsverhältnis weiterführen zu können, benötigen wir Ihre Zustimmung.

Ich habe die Unterlagen zur Zustimmung verloren. Kann ich sie nochmals erhalten?

Gerne. Bitte stellen Sie Ihre Anfrage schriftlich über Ihr ePostfach oder über info@brandenburgerbank.de. Alternativ können Sie uns gerne anrufen oder in Ihre Filiale kommen.

Hat die Brandenburger Bank in der Vergangenheit etwas falsch gemacht?

Nein, das BGH-Urteil vom 27. April 2022 betrifft alle Banken und Sparkassen, die seit 1977 ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen mittels des sogenannten AGB-Änderungsmechanismus geändert haben. Diese Vorgehensweise war seitdem in der Praxis anerkannt und akzeptiert.

Unserer Bank ist das Vertrauen unserer Mitglieder und Kunden seit jeher sehr wichtig. Deshalb haben wir auch in der Vergangenheit größten Wert auf eine verlässliche und transparente Kommunikation bei Änderungen unserer Vertragsbedingungen, Leistungen und Entgelte gelegt.

Wann und wie geben Sie mir zukünftig über Änderungen Bescheid?

Wir informieren Sie spätestens zwei Monate bevor Änderungen wirksam werden – entweder schriftlich oder online über Ihr elektronisches Postfach. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich Leistungen und deren Entgelte ändern. Solche Änderungen werden auch künftig nur wirksam, wenn Sie aktiv zustimmen.

Anders verhält es sich, wenn wir etwa wegen geänderten gesetzlichen Vorgaben die Geschäftsbedingungen anpassen müssen. Wir informieren Sie darüber natürlich, Sie müssen aber nicht aktiv zustimmen.

Ich möchte gerne in ein anderes Girokontomodell wechseln.

Das können Sie jederzeit gerne machen. Für einen Wechsel in ein anderes Kontomodell sprechen Sie bitte unser Team der ServiceFiliale an. Dieses erreichen Sie unter der 03381/357-704.